Rechtsprechung
   BSG, 13.06.1989 - 1 BA 63/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,22441
BSG, 13.06.1989 - 1 BA 63/89 (https://dejure.org/1989,22441)
BSG, Entscheidung vom 13.06.1989 - 1 BA 63/89 (https://dejure.org/1989,22441)
BSG, Entscheidung vom 13. Juni 1989 - 1 BA 63/89 (https://dejure.org/1989,22441)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,22441) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2010 - L 22 R 331/10

    Bundesgebiet; Beitragszeiten; Witwenrente; Deutsches Reich-Rentenprivileg

    Es handelt sich dabei um die bereits genannten Gesichtspunkte, dass einerseits dem Gesetzgeber zur Bereinigung der beim Zusammenbruch des Deutschen Reiches vorhandenen Verbindlichkeiten der öffentlichen Hand und zur Beseitigung sonstiger Kriegsfolgelasten eine sehr weitgehende Gestaltungsfreiheit eingeräumt ist (BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 1980 - 1 BvR 195/77; Beschluss vom 07. Oktober 1980 - 1 BvR 785/76, abgedruckt in SozR 2200 § 1317 Nr. 8; BSG, Beschluss vom 13. Juni 1989 - 1 BA 63/89, zitiert nach juris) und dass andererseits Beitragszeiten, für die keine Beiträge an einen Rentenversicherungsträger in der Bundesrepublik Deutschland gezahlt wurden, aufgrund dessen bereits qualitativ andere Beitragszeiten als solche sind, für die Beiträge an diesen Rentenversicherungsträger gezahlt wurden.

    Erforderlich war, dass vor der Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts ins Ausland für den Berechtigten die Rente festgesetzt war oder wurde bzw. ein Anspruch auf diese Rente bestand (zur insoweit zum 01. Juni 1979 eingetretenen Modifizierung des sog. Rentnerprivilegs: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Band IV, 70. Nachtrag - September 1988, S. 719 n, die vorliegend nicht wesentlich ist, da die Witwenrente der Klägerin ohnehin schon festgesetzt war; BSG, Beschluss vom 13.06.1989 - 1 BA 63/89, zitiert nach juris; vgl. auch BSG, Urteil vom 02. August 1989 - 1 RA 101/88, abgedruckt in SozR 2200 § 1321 Nr. 17), denn Hinterbliebene konnten ein eigenständiges Rentnerprivileg besitzen (vgl. Brackmann, a. a. O., S. 719 n, m. w. N.), das neben dem vom Versicherten abgeleiteten diesem eingeräumten Rentnerprivileg existierte (zu den Voraussetzungen: BSG, Urteil vom 27. November 1979 - 5 RKn 29/77, abgedruckt in SozR 2200 § 1319 Nr. 3).

  • BSG, 20.12.2016 - B 5 R 218/16 B
    Diese Entscheidung des LSG ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl BSG Urteil vom 13.6.1989 - 1 BA 63/89 - Juris; BSG Urteil vom 22.2.1995 - 4 RA 31/94 - SozR 3-2200 § 1321 Nr. 1, sowie BVerfG Beschluss vom 7.10.1980 - 1 BvR 785/76 - SozR 2200 § 1317 Nr. 8, jeweils zur Vorgängerschrift des § 100 Angestelltenversicherungsgesetz - AVG) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht